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Mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007), am 1.Oktober 2007, wird der Energieausweis auf Basis des Energieverbrauchs für Nicht-Wohngebäude ab dem 1. Juli 2009 zur Pflicht. Für Nicht-Wohngebäude mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von Menschen häufig aufgesucht werden, ist der Energieausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen.
Für Gebäude die sowohl zu Wohnzwecken aber auch gewerblich genutzt werden, sind separate Energieausweise zu erstellen, soweit eine der beiden vorgenannten Nutzungsarten nicht unerheblich ist.
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Wir erstellen alle Arten von Energieausweisen für Gebäude in Ostholstein (Timmendorfer-Strand, Niendorf, Scharbeutz, Haffkrug, Sierksdorf, Neustadt, Bad Schwartau, Eutin, Ahrensbök, Grömitz, Ratekau, Stockelsdorf, Süsel, Schönwalde, Altenkrempe, Kasseedorf, Schashagen), Lübeck und Travemünde
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