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Energieberatung für Gewerbeimmobilien

Während Energieberatungen im Bereich der Wohnimmobilien durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)  gefördert werden, wird im gewerblichen Bereich die Förderung von Beratungsleistungen durch den Sonderfonds Energieeffizienz in KMU unterstützt.

Hierbei handelt es sich um eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW. Es sollen Energieeffizienzpotentiale in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) erschlossen werden. Im Rahmen der Beratungsförderung werden Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatungen gewährt. Dabei sollen Schwachstellen bei der effizienten Energieverwendung aufgezeigt und Vorschläge bzw. konkrete Maßnahmenpläne für energie- und kostensparende Verbesserungen gemacht werden. Die im Rahmen dieser Beratung empfohlenen Energieeinsparinvestitionen können dann mit einem Investitionskredit aus dem Sonderfonds umgesetzt werden.

Die Beratungsleistungen gliedern sich in 2 Bereiche. Zum Einen die Initialberatung und zum Anderen die Detailberatung.

Im Rahmen der Initialberatung werden vorhandene energietechnische Daten untersucht und im  Anschluss einer Betriebsbesichtigung in einem standardisierten Bericht dokumentiert. neben der Beschreibung der Ausgangssituation werden energetische Mängel benannt und Vorschläge zu Energieeffizienzmaßnahmen und möglichen Fördermöglichkeiten gegeben.

Der Zuschussbetrag beläuft sich bei der Initialberatung auf 80% des förderfähigen Tageshonorars von 800,- € netto. Es werden max. 2 Tagewerke gefördert. Somit beträgt der Höchstzuschuss 1.280,- €. Weitergehende Kosten (höheres Tageshonorar, zusätzliche Tagewerke sind vom Antrag stellenden Unternehmen selbst zu tragen.

Die Detailberatung basiert auf einer vertiefenden Energieanalyse zum Zwecke der Erarbeitung eines konkreten Maßnahmenplans. Ziel ist es, die Bereiche mit den größten energetischen Schwachstellen bzw. den größten Effizienzpotentialen vorrangig zu analysieren. Der zu erstellende Abschlussbericht muß dabei mindestens die folgenden Beratungsergebnisse enthalten:

  • Analyse über Mengen und Kosten des gesamten Ist-Energieverbrauchs
  • Bewertung des Ist-Zustandes unter Hinzuziehung von Energiebedarfsberechnungen gem. aktuellem Stand der Technik
  • Feststellung von Schwachstellen
  • Prioritätenliste zur effizienten Energieanwendung
  • Konkrete Nennung von Energieeinsparmaßnahmen
  • Vorschläge zu Energieeinsparmaßnahmen
  • Vorschläge zum möglichen Einsatz regenerativer Energien
  • Wirtschaftliche Bewertung von vorgeschlagenen Energieeinsparmaßnahmen
  • Konkrete Handlungsempfehlungen mit detaillierten Anleitungen zur Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen
  • Hinweise auf mögliche Fördermöglichkeiten

Weitere Inhalte des Beratungsberichtes sind zwischen Berater und Unternehmen detailliert abzusprechen.

Der Zuschussbetrag beläuft sich bei der Detailberatung auf 60% des förderfähigen Tageshonorars von 800,- € netto. Bei einer maximalen Bemessungsgrundlage (förderfähige Beratungskosten) von 8.000,- € kann ein Höchstzuschuß von 4800,- € gewährt werden. Weitergehende Kosten (höheres Tageshonorar, zusätzliche Tagewerke sind vom Antrag stellenden Unternehmen selbst zu tragen.

Wir bieten Ihnen diese seitens der KfW-Bank förderfähige Beratung für den Großraum Ostholstein, Lübeck und Eutin an.

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