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Energieberatung für Wohngebäude

Die BAFA-Vor-Ort-Beratung:

Wenn für Ihr Gebäude eine Baugenehmigung vor dem 31.12.1994 erteilt worden ist, die Gebäudehülle danach nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50% durch Anbau oder Aufstockung verändert wurde und über 50 % der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt werden, wird eine Energiesparberatung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert.

Der Zuschussbetrag beläuft sich bei 1-2 Familienhäuser auf max. 350,- €, bei Mehrfamilienhäusern auf max. 410,- €. Es können auch thermografische Untersuchungen der Gebäudehülle und Gebäudedichtheitsprüfungen mitgefördert werden. Hier beträgt der zusätzliche Zuschußbetrag des BAFA 100,- €.

Im Rahmen der Energiesparberatung wird das komplette Gebäude erfasst und der momentane Energiebedarf ermittelt. Es werden verschiedene Modernisierungmaßnahmen aufgezeigt und im Hinblick auf ihre energetische Effizienz und die entstehenden Kosten bewertet und gegenübergestellt. Dabei wird die mögliche Reihenfolge von Sanierungen dargelegt, so dass eine energetische Modernisierung über einen Zeitraum von mehreren Jahren geplant werden kann. Damit bietet dieses Verfahren die Ausgangsposition für die energetische Sanierung Ihres Gebäudes. Die im Zuge der Datenaufnahme ermittelten Bauteilwerte können automatisch für die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises genutzt werden, so dass wir diesen kostenlos mitliefern.

Zur Gewährung einiger KfK-Mittel müssen die durchgeführten Sanierungsmaßnahmen durch einen Energieberater bewertet und testiert werden. Auch hierfür ist es meist notwendig, die alte Bausubstanz im Vorfeld aufgenommen zu haben.

Wir bieten Ihnen diese seitens des BAFA geförderte Vor-Ort-Beratung für die Kreise bzw. Städte Ostholstein, Eutin, Lübeck und Umgebung an.

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